Mit Hilfe einstimmiger Entscheidung aller EU-Mitgliedstaaten wurden bekanntlich mehrere Dutzend EU-Bürger ihrer Bürgerrechte beraubt. Der Grund dafür war einzig und alleine das kritische Hinterfragen der EU Russland-Politik.
Offenbar muss dies als weiteres Zeichen der Zeit gewertet werden, in der man sich ohne Skrupel über Jahrzehnte geltende Rechtsordnungen hinwegsetzt, ganz nach dem momentan vorherrschenden „Recht des Stärkeren“.
Selbst Niederlande stimmten zu
Dies geschah ohne jegliche Vorwarnung, ohne auch nur irgendein Verfahren und ohne jede sachliche Begründung, auch die Niederlande hatten dabei mitgestimmt, wie auch deanderekrant berichtet hatte.
Die Betroffenen allerdings können sich juristisch nicht zur Wehr setzen, da sie ja bekanntlich gegen kein Gesetz verstoßen hatten. „Es ist unfassbar“, erklärte dazu der deutsche Europa-Abgeordnete Michael von der Schulenburg, der den Fall eingehend untersucht hatte. „Diese Menschen wurden für vogelfrei erklärt. Wir fallen damit zurück ins Mittelalter.“
Im vergangenen Monat war es ja bekanntlich in der Schweiz und in Deutschland zu einiger Aufregung gekommen, als bekanntgeworden war, dass der Schweizer Oberst a. D. Jacques Baud auf die Sanktionsliste der EU gesetzt worden war. Er wird vom Europäischen Rat (den Mitgliedstaaten) und von der Europäischen Kommission beschuldigt, ein „Sprachrohr“ für „pro-russische Propaganda“ zu sein. Außerdem soll er „Verschwörungstheorien“ verbreitet haben. So soll er erklärt haben, „die Ukraine habe ihre eigene Invasion inszeniert, um der NATO beitreten zu können“. Baud, der früher unter anderem für die NATO und die UNO gearbeitet und zahlreiche Bücher veröffentlicht hatte, gilt als fundierter geopolitischer Analyst, wenn auch als äußerst kritisch gegenüber der EU-Politik. Er hat jedoch keinerlei Verbindung zu Russland. Ihm wird auch nicht vorgeworfen, irgendein Gesetz gebrochen zu haben. Er selbst erklärt, dass die angebliche „Verschwörungstheorie“, auf die sich die Europäische Kommission bezieht, von einem ukrainischen Regierungsbeamten stamme, den er lediglich zitiert habe.
Bürger ohne Gesetzesübertretung sanktioniert
Dennoch reichten offenbar heutzutage diese Vorwürfe, ohne weitere Begründung oder etwaige Quellenangaben, bei der EU aus, um ihn auf die Sanktionsliste zu setzen. Diese Liste ist Bestandteil der Sanktionen gegen Russland. Baud ist mittlerweile die 59. Person auf dieser Liste, auf der nicht nur Russen stehen, sondern auch Deutsche, Schweizer, Franzosen und andere, wie etwa die schweizerisch-kamerunische politische Aktivistin Nathalie Yamb oder der deutsche Journalist und Israel-Kritiker Hüsseyin Dogru.
Die Folgen dieser Maßnahme für Baud und die anderen sind jedoch kaum vorstellbar. Ihre Bankkonten wurden eingefroren, sie dürfen nicht mehr innerhalb der EU und im europäischen Luftraum reisen. Niemand darf wirtschaftliche Beziehungen mit ihnen eingehen oder sie auch nur irgendwie finanziell unterstützen. Sie können also keinerlei Einkommen mehr erzielen. „Sie sind vollständig rechtlos geworden“, erklärt von der Schulenburg in einem Interview mit dem Schweizer Rechtswissenschaftler Dr. Pascal Lottaz.
Von der Schulenburg setzt sich schon seit längerem für das Schicksal von sanktionierten Personen ein. Im Oktober 2025 veröffentlichte er ein umfangreiches Rechtsgutachten, das auf seinen Wunsch von zwei Rechtswissenschaftlerinnen, Prof. Dr. Ninon Colneric und Prof. Dr. Alina Miron, erstellt wurde und darin das Sanktionsregime analysiert.
Völlige EU-Willkür ohne Gesetzesgrundlage
Die dem Sanktionsmechanismus zu Grunde liegende Vorgehensweise erweist sich allerdings als vollkommen intransparent. Von der Schulenburg erklärt dazu, „wir wissen nicht, was der Entscheidung zu Grunde liegt, wer sie trifft, oder etwa warum bestimmte Menschen ausgewählt werden. Das gesamte Verfahren ist also geheim. Die Betroffenen werden auch nicht vorab gewarnt. Alles, was wir sehen, ist die Entscheidung selbst. Und diese besteht aus nicht mehr als einer kurzen Beschreibung.“
Der Fall wird allerdings noch unglaublicher, da es, nach von der Schulenburgs Einschätzung, für die Betroffenen nichts gibt, womit sie zur Wehr setzen könnten. „Sie haben kein Gesetz gebrochen. Ich habe keine Ahnung, was diese Menschen also tun könnten. Es gibt auch keine zeitliche Begrenzung der Strafmaßnahmen, und es sind keine konkreten Handlungen festgelegt, mit denen sie von der Liste gestrichen werden könnten.“
Die Analyse von der Schulenburgs wird von der Rechtswissenschaftlerin Dr. Alexandra Hofer von der Universität Utrecht bestätigt, die ebenfalls von Lottaz interviewt worden war. „Die Betroffenen erhalten keinerlei Informationen. Keine Anschuldigungen, keine Fakten, nichts. Es handelt sich nicht um eine rechtliche, sondern um eine rein administrative Maßnahme“, erklärt Hofer dazu.
EuGH als Handlanger des EU-Rates?
Die Betroffenen können sich an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) wenden, doch das bietet laut Hofer kaum Aussicht auf Erfolg. „Was das Gericht tut, ist lediglich zu prüfen, ob das, was im Beschluss steht, faktisch korrekt ist. Bei Baud heißt es, er sei ein „Sprachrohr russischer Propaganda“, weiter nichts. Es wird nicht gesagt, dass er von Russland bezahlt wird. Angenommen, er fechtet dies an, was ist eigentlich ein ‚„Sprachrohr“? Das weiß niemand. Der EuGH prüft nicht, ob der Sanktionsbeschluss an sich rechtmäßig oder verhältnismäßig ist. Der EuGH verhält sich sehr ehrerbietig gegenüber dem Europäischen Rat. Man geht davon aus, dass politische Entscheidungen legitime Ziele verfolgen“. Sie nennt das Beispiel zweier russischer Oligarchen, die auf die Sanktionsliste gesetzt wurden und dies vor dem EuGH anfochten. „Sie bekamen Recht, weil sich die Beschreibung im Sanktionsbeschluss als falsch erwiesen hatte. Diese Beschreibung wurde daraufhin angepasst, und sie wurden einfach wieder auf die Liste gesetzt.“
Nach Hofer hat das Sanktionsregime seinen Ursprung in der Anti-Terror-Gesetzgebung, die nach den Anschlägen vom 11. September 2001 verabschiedet wurde. Sie erklärt, dass der Europäische Rat durch den Vertrag von Lissabon (2007) die Befugnis erhalten hat, präventiv gegen die Gefahr terroristischer Anschläge vorzugehen. Auf diese Weise können vermeintliche ausländische Terroristen getroffen werden, ohne dass ein rechtliches Verfahren erforderlich ist. „Aber“, so Hofer, „dieses Instrument wird nun gegen die eigenen Bürger eingesetzt, die das EU-Handeln kritisieren.“
Lottaz, Initiator von Neutrality Studies, einer Organisation von Akademikern, die sich auf das Thema geopolitische Neutralität spezialisiert hat, weist darauf hin, dass es Jeden treffen kann. „Es kann uns alle treffen. Das Einzige, was der Europäische Rat tun muss, ist, jemanden dessen zu beschuldigen, was als foreign information manipulation and interference bezeichnet wird. Ein einziger Absatz, in dem buchstäblich alles behauptet werden kann, genügt. Wir sind der Willkür anonymer Funktionäre ausgeliefert.“ Er befürchtet, dass die jetzt verhängten Sanktionen erst der Anfang sind. „Sie haben dieses Instrument nun. Ein sehr praktisches Instrument. Man kann es gegen jeden und alles einsetzen.“
Von der Schulenburg hält es allerdings für besonders besorgniserregend, dass sich kaum jemand über diese Entwicklung empört. „Die etablierten Medien berichten kaum darüber. Im Europäischen Parlament bekomme ich Unterstützung von höchstens zehn Abgeordneten. Die EU zerstört sich selbst als Rechtsstaat und niemand scheint sich darüber aufzuregen.

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