Das Landgericht Bamberg hat ein viel diskutiertes Urteil gegen den Chefredakteur des Onlineportals „Deutschland-Kurier“, David Bendels, aufgehoben. Die Richter folgten damit der neuen Einschätzung der Staatsanwaltschaft, wonach ein Meme nicht als strafbare Verleumdung, sondern als von der Meinungsfreiheit gedeckte politische Äußerung zu bewerten sei.

