Frostbedingte Schäden durch Leitungswasser, etwa an Heizungsrohren, sowie Schäden durch Einbruchdiebstahl sind dem Gesamtverband der Versicherer zufolge über eine Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgedeckt. Ebenso versichert seien auch Schäden an Gefriergut, nicht aber Lebensmittel im Kühlschrank.

Abbildung des Banners Meinung ist keine Straftat
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