Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg hat geurteilt, dass „Correctiv“ weiter schreiben darf, es habe bei jenem legendären Potsdamer Treffen einen Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger gegeben. Das stimmt zwar nicht, wie auch das Gericht zugab, aber dies sei eine zulässige Meinungsäußerung. Das Gericht hat damit die Hauptsacheklagen von Ulrich Vosgerau und Gernot Mörig gegen Correctiv abgewiesen.
Der Beitrag Verloren und doch gewonnen: Meinungsäußerung statt Tatsachenbehauptung erschien zuerst auf Tichys Einblick.
[#item_full_content]

