Das Landgericht Hamburg hat die Berichterstattung von „Correctiv“ über das Potsdamer Treffen juristisch abgesichert. Die Richter wiesen zwei Unterlassungsklagen ab und erklärten die Einordnung eines dort vorgestellten Konzepts zur „Remigration“ als zulässige journalistische Bewertung.

Abbildung des Banners Denkanstoß statt Denkverbot
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