Die Länderkammer billigte das Gesetz, das die Bundesregierung ermächtigt, Herkunftsstaaten für Flüchtlings- und subsidiären Schutz allein per Verordnung als sicher einzustufen; gleichzeitig entfällt der Pflichtanwalt bei drohender Abschiebehaft.

Abbildung des Banners Denkanstoß statt Denkverbot
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