Unliebsamen Bewerbern im öffentlichen Dienst soll nun in Sachsen „der Garaus“ gemacht werden, Berufsverbote sind dort in Planung.
Der Kurs gegen politisch unliebsame Bewerber wird nun in Sachsen offenbar vehement forciert, man steuert damit geradewegs auf eine verfassungsrechtliche Grundsatzentscheidung zu.
Vorbereitung des Berufsverbots?
So manche Kritiker sehen in dieser Vorgehensweise die Vorbereitung eines Berufsverbots. Sachsen will also hinkünftig konsequenter verhindern, dass Personen, die als „Extremisten“ gelten, etwa in der Justiz tätig werden können, wie auch anonymousnews berichtete hatte.
Dafür soll die Rechtslage nun grundsätzlich überprüft werden. Nach der Kabinettssitzung kündigte Justizministerin Constanze Geiert (CDU) eine abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht an. Ziel ist es dabei, zu klären, ob die bisherige sächsische Rechtsauffassung, die allerdings auf einem Urteil des eigenen Verfassungsgerichtshofes beruht, mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Anlass dafür ist ein vielbeachteter Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Bautzen im Zusammenhang mit John Hoewer. Das Gericht hatte den Freistaat Sachsen dazu verpflichtet, den Mann aus der „rechten Szene“ zur weiteren juristischen Ausbildung zuzulassen. Er hatte bereits das erste Staatsexamen absolviert und darf demnach am Rechtsreferendariat teilnehmen.
Aufhebung der Ablehnung durch OVG
Das Oberlandesgericht Dresden hatte den Bewerber zuvor bereits mehrfach abgelehnt. Die Richter hatten ihre Entscheidung mit dessen langjährigem Engagement in der „rechten Szene“, unter anderem in der Jungen Alternative Sachsen-Anhalt und der patriotischen Bürgerinitiative „Ein Prozent“, begründet.
Das OVG stellte jedoch klar, dass es an die Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes gebunden sei. Demnach könne ausschließlich strafbares Verhalten eine Verweigerung der Zulassung zum Vorbereitungsdienst rechtfertigen.
Nur wenn ein Bewerber die freiheitliche demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bekämpft, darf der Staat ihn zurückweisen. Da dem Mann kein strafbares Verhalten vorgeworfen werden könne, sei seine Beschwerde begründet.
Laut Ministerin Geiert wurde bereits eine Anhörungsrüge gegen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) eingereicht. „Die Anhörungsrüge ist ein wichtiger Baustein, um danach eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzureichen.“ Geiert möchte damit erreichen, dass das Oberlandesgericht den Referendar nicht zulassen muss und die Entscheidung des OVG überprüft werden muss.
Parallel dazu soll eine abstrakte Normenkontrolle eingeleitet werden, wie die Zeit berichtete. Die CDU-Politikerin verweist dabei auf Thüringen. Dort hatte das Verfassungsgericht entschieden, dass „Extremisten“ grundsätzlich vom juristischen Vorbereitungsdienst ausgeschlossen werden können. Diese strengere Linie soll nun auch in Sachsen möglich gemacht werden.
AfD erklärt „Angriff auf Grundrechte“
Die AfD reagierte freilich heftig auf die Pläne des Justizministeriums. In einer Mitteilung heißt es, die Regierung bereite „Berufsverbote“ vor, von einem „Angriff auf Grundrechte“ ist dabei die Rede. Der Justizministerin Geiert wirft die Partei vor, eine politische Überprüfung für die Juristenausbildung einzuführen.
Auch wer sich nicht strafbar gemacht habe, müsse also künftig mit einem Ausschluss rechnen. Hintergrund der Kritik ist, dass der betroffene Referendar zuvor auch für AfD-Abgeordnete gearbeitet hatte.
„Die Juristenausbildung ist nicht nur für Richter, Staatsanwälte und die Verwaltung gedacht. Jeder Anwalt muss sie durchlaufen. CDU-Ministerin Geiert bereitet also Berufsverbote auf Basis von Gesinnungsprüfungen vor“, so der rechtspolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Volker Dringenberg, zu diesen Plänen. „Wir sehen darin einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Grundgesetz“.
Die Berufsfreiheit gehöre zu den Grundrechten, erklärt der AfD-Abgeordnete. „Daran wollen wir nicht nur Frau Geiert erinnern, sondern auch ihren Kollegen Armin Schuster (CDU), der einen Gesinnungs-TÜV für Polizisten einführte“. Wenn das so weitergehe, dann seien in Kürze auch angehende Lehrer und Ärzte betroffen, warnt Dringenberg eindringlich.
***

Bitte unterstützen Sie unseren Kampf für Freiheit und Bürgerrechte. Und auch gegen die Klima-Hysterie, die letztlich der Nährboden für Programme ist, die uns das Geld aus der Tasche ziehen sollen, wie wir bereits jetzt schon erfahren dürfen. Stichwort: Energiewende. Und das ist erst der Anfang! Die Umverteilung von unten nach oben hat gerade erst begonnen.
Für jede Spende (PayPal oder Banküberweisung) ab € 10.- erhalten Sie als Dankeschön auf Wunsch ein Dutzend Aufkleber „KLIMA-HYSTERIE? NEIN DANKE“ portofrei und gratis! Details hier.
UNSER MITTELEUROPA erscheint ohne lästige und automatisierte Werbung innerhalb der Artikel, die teilweise das Lesen erschwert. Falls Sie das zu schätzen wissen, sind wir für eine Unterstützung unseres Projektes dankbar. Details zu Spenden (PayPal oder Banküberweisung) hier.
POLITISCHE ANZEIGE des FREIHEITLICHEN PARLAMENTSKLUBS. Weitere Informationen: Transparenzbekanntmachung





