Am 4. Dezember hatte das Berliner Abgeordnetenhaus Beschlossen, die Befugnisse der Landespolizei massiv auszuweiten. Unter Anderem gehören zu eben diesen erweiterten Befugnissen auch das heimliche Betreten wie auch Durchsuchen von Wohnungen.
Auch KI-Einsatz, Online- und flächendeckende Video-Überwachung
Die dabei beschlossenen Änderungen beinhalten das heimliche Betreten und Durchsuchen von Wohnungen, Onlinedurchsuchungen, der Einsatz von KI und die flächendeckende Videoüberwachung zentraler Orte, wie auch anonymousnews berichten konnte.
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat also am 4. Dezember des Jahres Änderungen am Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) des Landes beschlossen, mit denen die Befugnisse der Landespolizei massiv erweitert werden. Das Gesetz, für das die Fraktionen der regierenden CDU-SPD-Koalition wie auch der oppositionellen AfD gestimmt hatten, verleiht der Polizei nunmehr weitreichende neue Befugnisse sowohl bei der physischen als auch bei der digitalen Überwachung der Bürger.
Somit darf die Berliner Polizei künftig heimlich Privatwohnungen betreten, um dort etwa Spionagesoftware zu installieren. Der neue Paragraf 26a des ASOG erlaubt also das „verdeckte Betreten von Wohnungen und das heimliche Durchsuchen von Räumen und Sachen”. Paragraf 26b gestattet zudem die Online-Durchsuchung von Servern, PCs, Laptops aber auch Smartphones.
Erneutes „Außerkraftsetzen“ des Grundgesetzes
Neben der Legalisierung von heimlichen Wohnungsbetretungen erlauben die aktualisierten Vorschriften auch das Hacken von Telefonen und Computern, um die „dortige“ Kommunikation zu überwachen. Die Polizei darf künftig auch ihre Bodycams in Privatwohnungen einschalten. Das war bis dato wegen der, vom Grundgesetz garantierten Unverletzlichkeit der Wohnung, nicht erlaubt.
Ebenso erweitert wird die Überwachung im öffentlichen Raum. Die Behörden können nun die Telefondaten aller Personen, die sich an einem bestimmten Ort aufhalten, erfassen, Kennzeichen scannen und Drohnen bekämpfen. Gesichts- und Stimmerkennung dürfen eingesetzt werden, um Personen anhand von Überwachungsbildern zu identifizieren. Dabei darf künftig auch vermehrt Künstliche Intelligenz eingesetzt werden.
Bei der Überwachung von Telefongesprächen und Chats von Verdächtigen, der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ), bekommt die Berliner Polizei mehr Möglichkeiten, die aber noch überwiegend von Richtern genehmigt werden müssen.
Auch Frauen sollen besser vor häuslicher Gewalt geschützt werden. Gewalttätige Männer können dabei in einem ersten Schritt bis zu 28 Tage der Wohnung verwiesen werden. Zudem kann ihr Aufenthaltsort mit einer elektronischen Fußfessel überwacht werden. Insgesamt sind die beschlossenen Änderungen so zahlreich, dass das Änderungsgesetz rund 750 Seiten umfasst.
Berlins hohe Kriminalitätsrate
In Berlin ist, wenig erstaunlich, die Kriminalität massiv angestiegen, was wohl fraglos dem „Status als Meltingpot“ geschuldet sein dürfte. Im Jahr 2024 verzeichnete die Polizei über 539.000 Straftaten, mehr als im Jahr zuvor. Auch Gewaltverbrechen wie Körperverletzung und häusliche Gewalt nahmen zu. Laut Behördenvertretern gibt es ein wachsendes Problem mit Straftaten, an denen Jugendliche und Migranten beteiligt sind. Mehr als die Hälfte aller Straftaten bleiben jedoch unaufgeklärt.
Die SPD-Innenpolitikerin Iris Spranger verteidigt freilich die Änderungen, ohne freilich die wahren Gründe dafür zu benennen, „mit der größten Reform des Berliner Polizeigesetzes seit Jahrzehnten schaffen wir ein bedeutendes Plus für den Schutz der Berlinerinnen und Berliner. Wir geben den Strafverfolgungsbehörden bessere Instrumente zur Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität an die Hand”.
Grüne und Linke, die gegen das Gesetz stimmten, warnen hingegen vor der, mit den neuen Regeln verbundenen Einschränkung von Grundrechten. Grünen-Politiker Vasili Franco bezeichnete die Änderungen gar als „Verabschiedung vom Rechtsstaat”. Die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp kritisierte vorab, es werde tief in die Grundrechte vieler Unbeteiligter eingegriffen.
Hier sind die konkreten neuen Befugnisse und Maßnahmen
Digitale Überwachung und Eingriffe
Installation von Staatstrojanern: Die Polizei darf nun digitale Überwachungssoftware (Staatstrojaner) auf Computern und Smartphones installieren, um verschlüsselte Kommunikation auszulesen.
Heimlicher Wohnungseintritt: Wenn ein Trojaner nicht aus der Ferne installiert werden kann, dürfen Beamte verdeckte Wohnungsdurchsuchungen durchführen, um Geräte physisch zu erreichen.
Online-Durchsuchungen & Hacking: Ermittler können Geräte digital „hacken“ und durchsuchen, um Daten zu erheben (z. B. Nachrichten, Chats).
Erweiterte Video- und KI-Überwachung
Mehr Videoüberwachung im öffentlichen Raum: Dauerhafte Kameraüberwachung etwa an Orten wie Alexanderplatz, Görlitzer Park oder Kottbusser Tor wird erlaubt.
Längere Speicherung von Aufnahmen: Videoaufzeichnungen – z. B. aus Verkehrsbetrieben – dürfen länger gespeichert werden (z. B. 72 statt bisher 48 Stunden).
Biometrische Erkennung und KI-Auswertung: Polizei kann Gesichtserkennungs- und KI-Systeme einsetzen, biometrische Daten (Gesichter, Stimmen) mit öffentlich zugänglichen Daten abgleichen und Polizeidaten für KI-Training nutzen.
Weitere Überwachungs- und Eingriffstechniken
Automatische Kennzeichenlesung: Systeme zur automatischen Erfassung und Abgleich von Fahrzeugkennzeichen sind erlaubt.
Drohnenabwehr und Nutzung von Drohnen: Polizei erhält Befugnisse zur Abwehr und Einsatz von unbemannten Systemen (Drohnen) gegen Gefahren.
Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Täterkontrolle
Elektronische Überwachung per Fußfessel: Personen, die als gefährlich gelten, können gerichtlich verpflichtet werden, eine elektronische Überwachung (z. B. Fußfessel) zu tragen. spdfraktion-berlin.de
Längere Wegweisungen bei häuslicher Gewalt: Das vorübergehende Betreten-Verbotsrecht (Wegweisung) kann verlängert werden, um Opfer besser zu schützen. spdfraktion-berlin.de
Opferschutz und Datenaustausch: Verbesserte Zusammenarbeit zwischen Polizei und Ordnungsbehörden, auch mit datenschutzkonformen Datenaustauschprozessen.

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