SOS-Rechtsstaat: Wer in Berliner Heimen die Tür nicht öffnet, wird nicht abgeschoben. Ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts macht aus der Ausreisepflicht eine freiwillige Option.
Tür zu, Abschiebung vorbei: Berlin
schafft den Rechtsstaat auf Absurd Niveau ab
Der Berliner Senat hat eine neue Praxis eingeführt, die exemplarisch zeigt, wie deutsche Migrationspolitik ihre eigenen Gesetze neutralisiert. Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts dürfen Polizisten Zimmer in Flüchtlingsunterkünften nur noch mit richterlichem Durchsuchungsbeschluss betreten. Die Folge ist eine Regelung, die jede Durchsetzung der Ausreisepflicht faktisch unmöglich macht: Die Beamten müssen klopfen – und wenn niemand öffnet, den Einsatz abbrechen. Abschiebung per Selbstbedienung. Die Heimleitung darf nicht mehr mit Generalschlüsseln öffnen, die Polizei darf nicht hinein, der Betroffene muss nur stillhalten.
Festnahmen nur in öffentlichen Bereichen möglich
Offiziell geht es um den Schutz der Unverletzlichkeit der Wohnung. Tatsächlich wird der Rechtsstaat damit auf seine schwächste Stelle gesetzt. Gesuchte Personen dürfen nur noch in öffentlichen Bereichen oder bei freiwilligem Öffnen festgenommen werden. Befindet sich der Ausreisepflichtige im Zimmer eines Dritten, genügt dessen Zustimmung. Die neue Richtlinie zwingt die Polizei zu akribischer Dokumentation, obwohl die grundlegende Frage unbeantwortet bleibt: Wie soll eine Maßnahme durchgesetzt werden, die der Betroffene durch simples Schweigen verhindern kann?
Tür geschlossen – Problem erledigt!
Der Hintergrund des Beschlusses ist ein Fall aus dem Jahr 2019, der sich durch die Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht schob. Doch die praktische Wirkung reicht weit über juristische Feinheiten hinaus. Schon jetzt scheitern laut Gewerkschaft der Polizei zwei Drittel aller Abschiebungen, weil Betroffene über soziale Netzwerke vor Charterflügen gewarnt werden. Jetzt kommt die Einladung zur Nichtkooperation hinzu: Tür geschlossen, Problem erledigt. Wer sich versteckt, bleibt.
Während „Pro Asyl“ das Urteil erwartungsgemäß feiert und von Grundrechtsschutz spricht, räumt selbst Berlins Innenstaatssekretär Christian Hochgrebe ein, die Entscheidung werfe „praktische und rechtliche Fragen“ auf. Die politische Realität ist jedoch klar: Die Ausreisepflicht ist in Berlin weitgehend suspendiert. Ende September lebten dort 18.591 vollziehbar ausreisepflichtige Personen – eine Zahl, die durch die neue Rechtslage nicht sinken wird.
Dieser Beitrag erschien auf ZURZEIT (Autor A. R.) unserem Partner in der EUROPÄISCHEN Medienkooperation
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