Der Bundesgerichtshof hat den Rechtsstreit zwischen Stefan Aust und dem ZDF zugunsten des „Welt“-Herausgebers entschieden. Im Zentrum steht ein verfremdetes Fahndungsplakat aus dem „ZDF Magazin Royale“, auf dem Austs Name mit dem Bild eines Schauspielers kombiniert worden war.

Abbildung des Banners Meinung ist keine Straftat
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