Dass auf das Grundgesetz  [1] gepfiffen wird, wenn es einer vermeintlich „guten Sache“ – in diesem Fall dem „Kampf gegen Rechts“ – dient, ist hinlänglich bekannt. Und ganz in diesem Sinne wurde dem Journalisten Flavio von Witzleben [2] jetzt von einer Sparkasse das Konto gekündigt.

Der Journalist hat sich zwar persönlich nichts zuschulden kommen lassen, jedoch passte die Auswahl seiner Interviewpartner offensichtlich nicht. Selbst Streitgespräche werden nicht mehr geduldet – auch hier findet eine indirekte Zensur statt. Dass die Interviewten auf Witzlebens YouTube-Kanal (mit immerhin 170.000 Followern) selbst unbescholten sind, spielt ebenfalls keine Rolle – beispielsweise im Falle des Streitgesprächs zwischen dem AfD-Politiker Björn Höcke und der Politikwissenschaftlerin Ulrike Guérot (900.000 Aufrufe) oder zwischen dem AfD-Vorsitzenden Tino Chrupalla und dem ehemaligen SPD-Politiker Wolfgang Wodarg. Auch die BSW-Chefin Sahra Wagenknecht, der man per mutmaßlichem Wahlbetrug [3] den Einzug in den Bundestag verwehrt, gehörete zu seinen Gästen.

Nazi-Vergleich drängt sich auf

Die sanktionierenden Organe, die sich offenbar anmaßen, die Sichtweise des Bundesverfassungsgerichts übernehmen zu können, erinnern an die Vorgangsweisen der Nazis. Auch sie hatten Personen aufgrund deren unerwünschten Kontakte zu gebrandmarkten Personen im Fokus. So hieß es damals auf Schildern, die den bedauernswerten Opfern umgehängt wurden: „… bin am Ort das größte Schwein und laß mich nur mit Juden ein!”

Situation in Österreich ebenfalls bedenklich

In Österreich ist die Situation ähnlich. Auch hier besteht die Hoffnung, dass mit einer FPÖ-Regierung die Rechtsstaatlichkeit wieder eintritt. So wurden beispielsweise dem Sender AUF1 die Konten gekündigt. Nun ist dieser TV-Kanal dort in das „böse” Ungarn unter Orbán ausgewichen, wo der Rechtsstaat offensichtlich nicht mit Füßen getreten wird.

 

[1] Die betreffenden Passagen im GG lauten:
„Eine Zensur findet nicht statt” und sind Teil von Artikel 5 des Grundgesetzes (GG). Dieser Artikel garantiert die Meinungs-, Informations-, Presse- und Rundfunkfreiheit und enthält die Erklärung, dass keine Zensur stattfinden darf.
In Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) heißt es: Dieser besagt, dass niemand wegen seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf.
Dass dies nicht nur ignoriert, sondern sogar ins Gegenteil verdreht wird, beweist die Abhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts, das hier offenbar zum Befehlempfänger von Linksfaschisten geworden ist.

[2] Stellungsnahme von Flavio von Witzleben:

[3] Das BSW argumentierte, es habe — insbesondere durch Fehlzählungen, Verwechslungen bei Kandidatennamen (z. B. mit Bündnis Deutschland, die auf dem Wahlzettel direkt über BSW stand) — Anlass für eine umfassende Neuauszählung. Vereinzelte Nachzählungen in einzelnen Wahlbezirken ergaben teils zusätzliche BSW-Stimmen, was BSW hochgerechnet Hoffnung machte, dass landesweit die Zahl der Stimmen deutlich höher sein könnte — sie schätzten bis zu 30.000 zusätzliche Stimmen. Dennoch lehnte das Bundesverfassungsgericht (und vorher der zuständige Wahlprüfungsausschuss) die Forderung nach einer generellen Neuauszählung ab. Argument: Es gäbe keine ausreichenden rechtlichen Voraussetzungen — einzelne Fehler reichten nicht für eine komplette Wiederholung aller Stimmenauszählungen.

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In unserer Serien SOS-Rechtsstaat und „Abschied vom Rechtsstaat“ erschienen bis jetzt folgende Beiträge

 



 

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