Eine 29-jährige Leipziger nonbinäre Aktivistin fuhr dreimal ohne Ticket im ICE quer durch Deutschland, trug aber ein großes Schild: „Ich fahre ohne gültigen Fahrschein! Mobilität sollte keine Klassenfrage sein.“ Ergebnis: Das Amtsgericht Leipzig sprach sie frei. Begründung des Richters: Wer offen erklärt, dass er schwarzfährt, „erschleicht“ nichts – also keine Straftat nach § 265a StGB. […] 

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Abbildung des Banners Denkanstoß statt Denkverbot
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