In der vergangenen Woche haben die EU-Botschafter, als Vertreter der Mitgliedstaaten in Brüssel, eine Vorentscheidung für die neue Chatkontrolle getroffen, die nun doch nicht verpflichtend werden soll, aber als freiwillig erlaubt bleiben soll – obwohl die EU-Menschenrechtscharta das eigentlich untersagt. Das Brief- und Fernmeldegeheimnis bleibt in der EU aufgehoben. Die Ausnahme von 2021, faktisch eine Aufhebung von Grundrechten, bliebe bestehen. Das ist das eigentliche, kritisch zu bewertende Ergebnis der Unterhandlungen bisher.

Der Beitrag EU-Plan: Chatkontrolle für den Bürger, Samthandschuhe für Pädokriminelle? erschien zuerst auf Tichys Einblick.

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