In München wurde der talentfreie und kaum bekannte“Rapper” Alper G. (32) alias als „Tatverdacht“, ein denkbar primitiver “Künstler” mit türkischem Migrationshintergrund zu einer Haftstrafe von insgesamt sieben Jahren und neun Monaten verurteilt. Wie “Bild” berichtet, stellt die Strafe eine Erhöhung um neun Monate gegenüber dem ursprünglichen Urteil von sieben Jahren dar. Grund für die Verlängerung: […] 

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Abbildung des Banners Denkanstoß statt Denkverbot
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