Kein Bargeld erlaubt: Auf diesem Weihnachtsmarkt können Kunden nur mit Karte oder App zahlen. Der Weihnachtsmarkt „Polarzauber“ in Zürich verbietet in diesem Jahr das Bezahlen mit Bargeld.

Standbetreibern, die es dennoch annehmen, droht ein Bußgeld. Die Händler erwarten mit der Neuregelung Verluste, da viele Kunden nur mit Münzen und Scheinen bezahlen wollen.

Glühwein, Lichterzauber und Kunsthandwerk: Bereits jetzt in der zweiten Novemberhälfte eröffnen in den großen Städten wieder viele Weihnachtsmärkte.

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Auf dem Weihnachtsmarkt „Polarzauber“ darf in diesem Jahr nur mit Karte oder digitalen Zahlungsmitteln gehandelt werden. | Foto: Biserka Stojanovic/iStock
Eine umstrittene Besonderheit gibt es dieses Jahr allerdings auf dem Weihnachtsmarkt „Polarzauber“ am Züricher Hauptbahnhof. Denn der Veranstalter, die Polarzauber AG, hat ein generelles Bargeldverbot für den diesjährigen Weihnachtsmarkt im Herzen der Schweizer Stadt angekündigt.
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Strafe bei Verstoß
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„Der gesamte Polarzauber ist cashless“, heißt es auf der Website. Demnach dürfen die Besucher an den über 100 Ständen nur mit Karte und mobilem Zahlen wie Twint, Apple Pay oder Google Pay bezahlen. Zur Umsetzung des Bargeldverbots sind die Standbetreiber aufgerufen. Sollte sich ein Standbetreiber nicht an die Regel halten und dennoch Scheine oder Münzen annehmen, droht ihm eine Strafe von 500 Franken. Das sind umgerechnet rund 544 Euro.

Der Veranstalter rechtfertigt die Bußgelddrohung laut dem Schweizer Portal „K-Tipp“ damit, dass eine solche Maßnahme „an Veranstaltungen dieser Größe üblich“ sei. Die Polarzauber AG beabsichtige damit, dass „die Einhaltung gemeinsamer Spielregeln gewährleistet“ werde.

Falls ein Standbetreiber wiederholt Bargeld von den Besuchern annehmen sollte, drohe ihm sogar der Ausschluss vom Weihnachtsmarkt. Das begründe sich damit, dass die Standbetreiber neben der üblichen Standmiete der Polarzauber AG zusätzlich eine Umsatzbeteiligung entrichten müssen. Wie hoch der Umsatz jedes einzelnen Händlers am Ende ist, kann nur mit digitaler oder Kartenzahlung sicher nachgewiesen werden.

Bei Barzahlungen bestehe die Möglichkeit, dass nicht jeder Kauf erfasst wird. Der Veranstalter befürchte deswegen Verluste.

Stände erwarten Verluste

Allerdings könnte das Bargeldverbot selbst den Umsatz im Vergleich zu den Vorjahren reduzieren. So teilte ein Standbetreiber mit: „Etwa die Hälfte der Leute zahlt bei mir in bar.“ Sein Stand verkaufe auch Waren direkt an Kinder, die in der Regel nur mit Bargeld bezahlen. „Wenn ich Bargeld ablehnen muss, verliere ich Umsatz“, beklagte er.

Ein langjähriger Standbetreiber am Weihnachtsmarkt „Polarzauber“ ist die Don Giovanni AG. An deren Stand können die Besucher italienische Spezialitäten erwerben. In diesem Jahr gibt es diesen Stand nach mehr als 25 Jahren jedoch nicht mehr auf dem Markt. Die Don Giovanni AG erhielt laut dem Schweizer Nachrichtenportal „Blick“ eine Absage vom Veranstalter. Doch der Händler hätte ohnehin eine Umsatzeinbuße befürchtet. „Rund 45 Prozent unseres Umsatzes machten wir bisher mit Bargeld“, teilte die Don Giovanni AG mit. Der italienische Standbetreiber wird aber dennoch seine Waren für seine Stammkunden anbieten – allerdings an einem anderen Standort. Anstatt auf dem Weihnachtsmarkt tritt der Händler in diesem Jahr in der nahegelegenen Einkaufspassage Shopville, ebenfalls am Hauptbahnhof, auf. Dort können die Kunden weiterhin mit Bargeld bezahlen.

Wie sieht es andernorts aus?

Neben dem Weihnachtsmarkt „Polarzauber“ haben auch noch andere Schweizer Weihnachtsmärkte den „cashless“-Hinweis. Dazu zählen die Standorte Bern (Kleine Schanze), Luzern (Inseli), Zürich (Stadtzürcher Märkte und Sechseläutenplatz), Winterthur (Teuchelweiherplatz). Hier gleicht der Hinweis jedoch nur einer Empfehlung. Die Nutzung von Bargeld wird nicht bestraft.

In Deutschland gibt es kein Bargeldverbot an Weihnachtsmärkten. Allerdings wäre es bei privat organisierten Märkten möglich. Bargeld ist als eines der gesetzlichen Zahlungsmittel festgelegt. Wenn jedoch „beide Parteien […] im Voraus eine andere Zahlungsweise vereinbart“ haben, kann laut der Deutschen Bundesbank auf Bargeld verzichtet werden.

Dieser Beitrag erschien auf epochtimes.de


 

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