Ein Warschauer Gericht hat nunmehr über die Übergabe eines der Nord-Stream-Attentäter an Deutschland zu entscheiden.

Die Frage wird wohl sein, ob sich das Gericht über die „Staatslinie“ hinwegzusetzen „getraut“.

Rätselhafte Schritte von Staatsanwaltschaft und Gericht

Bekanntlich wird ja ein weiterer ukrainischer Staatsbürger verdächtigt, die Gaspipeline Nord-Stream gesprengt zu haben. In den letzten Tagen hatten jedoch sowohl das Gericht als auch die Staatsanwaltschaft rätselhafte Schritte im Zusammenhang mit der, seitens Deutschlands geforderten Auslieferung des Ukrainers an Deutschland, unternommen, wie auch wiadomosci.onet berichtet hatte.

Deutschland hatte ja, wie inoffiziell zu erfahren war, die polnische Staatsanwaltschaft gebeten, nicht öffentlich über die gegen den Mann gesammelten Beweise zu informieren. Jeder möchte diesen Fall offenbar so bald wie möglich loswerden. Dazu ist allerdings Einiges von einer Quelle, die die Hintergründe der gesamten Geschichte kennt, zu erfahren.

Beschleunigte Anhörung

„Unsere Position ist unverändert. Wir werden jedoch einige neue Anträge stellen, die der Richter jedoch als Erster erfährt“, erklärte Tymoteusz Paprocki, der Verteidiger des mutmaßlichen Attentäters Wolodymyr Z., gegenüber Onet.

Er fügte weiter hinzu, „wir wissen nicht, in welche Richtung das Verfahren gehen wird. Das Gericht wird es möglicherweise rasch ansetzen, insbesondere wenn es beabsichtigt, Beweise oder Dokumente aus Deutschland anzufordern, da bisher nur das EuHB-Formular aus Deutschland eingegangen ist.“

Die Staatsanwaltschaft äußert sich dazu sehr wortkarg, „die Rolle der Staatsanwaltschaft im Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls ist rein formaler Natur. Wir prüfen beispielsweise, ob es sich bei der festgenommenen Person um dieselbe Person handelt, deren Auslieferung auf Grundlage des Europäischen Haftbefehls von einem anderen Land beantragt wurde, oder ob alle Formalitäten seitens des ersuchenden Landes erfüllt wurden.“ Die endgültige Entscheidung liege stets beim Gericht, erklärt Piotr Antoni Skiba, Sprecher der Bezirksstaatsanwaltschaft Warschau, gegenüber Onet.

Im Rahmen des EuHB-Verfahrens hat das Gericht 100 Tage Zeit, die Unterlagen des an der Auslieferung des Verdächtigen interessierten Staates zu prüfen. Inzwischen hat der Richter, etwas mehr als zwei Wochen nach der Festnahme von Wolodymyr Z., eine Anhörung in diesem Fall anberaumt.

„Überraschender Schritt des Gerichts“

Eine mit dem Fall vertraute Quelle hierzu, „dies ist ein überraschender Schritt des Gerichts. Es kommt selten vor, dass ein Richter so schnell eine Hauptverhandlung anberaumt. Es ist allerdings schwer eindeutig zu interpretieren. Dazu gibt es zwei mögliche Begründungen. Entweder weiß der Richter bereits, dass der Ukrainer nicht nach Deutschland ausgeliefert werden wird, oder er hat entschieden, dass es keine Gründe gegen seine Auslieferung gibt, und will den Fall deshalb so schnell wie möglich abschließen.“

Das Verfahren ist zwei-instanzlich, so dass gegen eine mögliche Entscheidung zur Auslieferung des mutmaßlichen Attentäters Berufung eingelegt werden könnte. Seitens Deutschlands könnte also Berufung beim Berufungsgericht in Warschau eingelegt werden. Es ist jedoch unklar, welche Beweis-Materialien die Deutschen gegen den Mann gesammelt hatten.

Wie inoffiziell zu erfahren war, wurde die polnische Staatsanwaltschaft auf der lokalen Website aufgefordert, die im deutschen Verfahren gegen den Mann gesammelten Beweise nicht öffentlich preis zu geben oder gar allgemein zu beschreiben. Dem Mann drohen laut örtlichen Ermittlern wegen des Terroraktes bis zu 15 Jahre Haft.

Wird polnische Untersuchung Deutschland „blockieren“?

Der Mann wurde im September in der Nähe von Warschau festgenommen, wo er wohnhaft gewesen war. Er war sich auch dessen bewusst gewesen, dass gegen ihn in Deutschland ein Europäischer Haftbefehl [ENA] erlassen worden war.

Vor einem Jahr war die Polizei an seinem Wohnort aufgetaucht, der Ukrainer war jedoch nicht anwesend gewesen. Die Beamten hatten dort allerdings bestimmte Unterlagen sichergestellt. Später kehrte er nach Polen zurück, wo er jedoch lange Zeit unbehelligt blieb.

Dies sollte sich ändern, als der Mann beschlossen hatte, eine Immobilie in Pruszkau zu erwerben. Als Ausländer unterliegt er in einem solchen Fall besonderen Kontrollverfahren. Seine Daten gingen an die damit befasste Abteilung des Ministeriums für innere Angelegenheiten und Verwaltung.

Er wird in Europa per Haftbefehl des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe, aufgrund des Verdachts auf Verfassungssabotage, Zerstörung von Eigentum und Zerstörung der Nord Stream 2-Pipeline, gesucht.

Nach Angaben der deutschen Staatsanwaltschaft nutzten die Verantwortlichen für die Zerstörung der Gasleitung eine Yacht, die vom Rostocker Hafen aus abgefahren sein soll. Das Boot soll aufgrund falscher Ausweispapiere und mit Hilfe von Vermittlern von einem deutschen Unternehmen gemietet worden sein. Die Taucher sollten mindestens vier Sprengstoff-Pakete an den Pipeline-Fäden befestigen haben, sowie unmittelbar nach der Aktion vom Bootsfahrer aufgenommen und in die Ukraine gebracht worden sein.

Gericht könnte sich auf „unzulässige Übergabe“ an Deutschland berufen

Das polnische Gericht könnte sich auf die Bestimmungen in diesem Bereich stützen müssen, und diese weisen auf zwingende Bedingungen hin, die die Unzulässigkeit der Übergabe an Deutschland rechtfertigen könnten.

Diese sind jedoch streng definiert. Eine Person kann unter anderem nach dem EuHB nicht ausgeliefert werden; aufgrund eines rechtskräftigen Urteils in einem anderen Land der Europäischen Union, einer Bedrohung der Freiheit und der Menschenrechte oder der Tatsache, dass die Anordnung im Zusammenhang mit einer Straftat erlassen wurde, die ohne Anwendung von Gewalt aus politischen Gründen begangen wurde.

Es gibt jedoch auch Umstände, die die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls nicht zwingend erforderlich machen. Eine Ablehnung ist beispielsweise möglich, wenn gegen die gesuchte Person in dem Land, in dem der Haftbefehl ausgestellt wurde, ein Strafverfahren wegen derselben Straftat anhängig ist.

In Polen, genauer gesagt bei der pommerschen Niederlassung der Nationalen Staatsanwaltschaft, laufen Ermittlungen zum Bombenanschlag auf die Nord-Stream-Gaspipeline. Interessanterweise durchsuchte der Inlandsgeheimdienst (IAS) in den letzten Tagen auf Ersuchen derselben Staatsanwaltschaft die Wohnung des „Verdächtigen“.

Diese Aktion fiel mit einer Erklärung von Premierminister Donald Tusk zusammen, der unmissverständlich erklärt hatte, Polen solle den ukrainischen Staatsbürger nicht an Deutschland ausliefern.

Aussage Tuks richtungsweisend?

„Es liegt sicherlich nicht im Interesse Polens und im Interesse des Anstands und der Gerechtigkeit, diesen Bürger anzuklagen oder an ein anderes Land auszuliefern“, erklärte der Premierminister dazu am 7. Oktober.

Laut dem Premierminister wurde Nord Stream 2 gegen die Interessen ganz Europas gebaut. Er betonte, dass das Problem Europas, der Ukraine oder Polens nicht in der Tatsache ihrer Detonation liege, sondern in ihrem Aufbau.

„Aus unserer Sicht sollten sich nur diejenigen schämen und in Bezug auf Nord Stream 2 schweigen, die über den Bau entschieden haben“, betonte der Premierminister.

Wie jedoch die Staatsanwaltschaft inoffiziell mitteilte, ist es allerdings unwahrscheinlich, dass die bei der Durchsuchung die beschlagnahmten Materialien bei der Anhörung zum Europäischen Haftbefehl (EAW) verwendet werden. Diese wird übrigens von der Bezirksstaatsanwaltschaft in Warschau und nicht von der Nationalen Staatsanwaltschaft durchgeführt wird. Die Maßnahmen resultierten aus der Vernehmung des „Verdächtigen“ im Rahmen der Ermittlungen in Danzig, die Anfang Oktober stattgefunden hatten.

Quellen zu Folge argumentierte der Mann gegenüber der polnischen Staatsanwaltschaft, er sei nicht an dem Bombenanschlag auf die Gaspipeline beteiligt gewesen, da er sich zu diesem Zeitpunkt angeblich woanders aufgehalten hatte. Angeblich habe er Beweise für diese Behauptung zu Hause aufbewahrt, weshalb offenbar die Durchsuchung durch den ISB erfolgt sei.

Ein weiterer Ukrainer, Serhij K., der laut deutscher Staatsanwaltschaft der Anführer der Sabotagegruppe wurde bekanntlich im Juli im italienischen Rimini festgenommen. Vor einem Monat genehmigte ein Gericht in Bologna seine Auslieferung nach Deutschland, doch der italienische Kassationsgerichtshof blockierte den Schritt. Der Fall wurde daraufhin zur Neuverhandlung zurückverwiesen.



 

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