Befragt man das Lexikon bezüglich einer sogenannten „Brandmauer“, dann erhält man dort unter anderem die Auskunft, es handele sich um eine „klare Abgrenzung oder Trennlinie, die eine Partei oder politische Gruppe gegenüber einer anderen Partei zieht, um jegliche Zusammenarbeit, Koalition oder politische Nähe auszuschließen“. Wie passt diese Definition zu dem, was wir in Art. 21 […] 

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