Das höchste Berliner Zivilgericht, das Kammergericht, hat vor einigen Wochen entschieden, es sei mit der Meinungsfreiheit vereinbar, dass eine Online-Plattform – in diesem Fall das in erster Linie der beruflichen Vernetzung dienende Portal „LinkedIn“ – ihren Nutzern durch eine Klausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verbietet, Beiträge zu veröffentlichen, die zu „Leitlinien“ der Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder einer nationalen Gesundheitsbehörde (zum Beispiel Bundesgesundheitsministerium, Robert-Koch-Institut) im Widerspruch stehen.

Der Beitrag WHO und Gesundheitsministerien als „Wahrheitsministerien“? erschien zuerst auf Tichys Einblick.

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