ABSCHIED VOM RECHTSSTAAT – Ein bayerisches Gericht hat den AfD-Außenpolitiker Petr Bystron zu einer Geldstrafe von 11.250 Euro verurteilt – wegen eines satirischen Memes über den ukrainischen Ex-Botschafter Andrij Melnyk. Der Vorwurf: „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“.
Ein Urteil, das exemplarisch zeigt, wie weit sich der deutsche Rechtsstaat von der Gleichbehandlung verabschiedet hat.
Zwei Jahre später – aus Satire wird Straftat
Bystron hatte das Meme bereits im Juli 2022 veröffentlicht, als Melnyk nach einer Reihe diplomatischer Entgleisungen und der Verharmlosung des Nazi-Kollaborateurs Stepan Bandera abberufen wurde. Auf der Montage sind deutsche Spitzenpolitiker zu sehen, die Melnyk symbolisch „zum Abschied winken“.
Zwei Jahre lang interessierte das niemanden. Erst im EU-Wahlkampf 2024 griff die Justiz ein – ein politisch hochsensibler Zeitpunkt, in dem Bystron besonders im Fokus stand.
Doppelte Maßstäbe bei Satire: Stern darf Hitlergruß, AfD nicht
Das Magazin Stern zeigte 2017 Donald Trump mit erhobenem Arm und der Schlagzeile „Sein Kampf“. Keine Ermittlungen, keine Verfahren, kein Aufschrei – Satire, hieß es damals. Doch wenn ein AfD-Politiker auf ähnliche Weise den politisch-medialen Doppelstandard entlarvt, wird er kriminalisiert.
Bystron kommentierte das Urteil unmissverständlich:
„Die Justiz darf sich nicht für parteipolitische Spielchen missbrauchen lassen, um die AfD zu diskreditieren.“
Wenn Winken zur Straftat wird
Der Fall reiht sich ein in eine längere Serie absurder Anschuldigungen. Bereits 2022 wurde Bystron nach einer Corona-Demo ein Hitlergruß unterstellt – weil er in die Menge winkte. Das Verfahren wurde eingestellt.
Doch die Logik bleibt grotesk:
Wenn Merkel winkt, ist es höflich. Wenn Bystron winkt, ist es strafbar. Und wenn er Merkel beim Winken zeigt – wieder strafbar.
Offenbarungseid für den Rechtsstaat
Das Münchner Urteil ist mehr als ein Angriff auf einen einzelnen Politiker. Es steht für eine Justiz, die längst mit zweierlei Maß misst: Kritik am ukrainischen Nationalismus wird bestraft, linksliberale Provokationen bleiben folgenlos. Das Gericht halte es nämlich für erwiesen, dass Bystron mit der Fotomontage den verbotenen Hitlergruß verwendet habe, „insbesondere durch die Zusammensetzung der Fotos“, so die Richterin.
Der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes gilt offenbar nicht mehr für oppositionelle Stimmen. Bystron hat Revision eingelegt. Sein Fall wird zeigen, ob in Deutschland noch Recht gesprochen wird – oder nur noch Politik.
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