Die Klage einer Bürgerin aus Bayern vor dem Bundesverwaltungsgericht war in der eigentlichen Sache erfolgreich: Heute entschied das oberste Verwaltungsgericht in dem Revisionsverfahren wie beantragt, das Verfahren zurück an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zu verweisen. Die Klägerin hatte den Rundfunkbeitrag von sich aus reduziert, und geltend gemacht, ihr stehe ein Leistungsverweigerungsrecht zu, weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk kein vielfältiges und ausgewogenes Programm biete. Damit gebe es keinen individuellen Vorteil für sie als Bürgerin, der die volle Beitragspflicht rechtfertige.

Der Beitrag Bundesverwaltungsgericht setzt Öffentlich-Rechtlichen Grenzen erschien zuerst auf Tichys Einblick.

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