Am frühen Mittwochnachmittag, 15. Oktober, verkündet das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sein Urteil zu der Frage, ob die öffentlich-rechtlichen Sender tatsächlich noch der Vielfaltssicherung dienen. Falls nicht, könnte die Zahlungspflicht für den Rundfunkbeitrag ganz oder teilweise fallen.

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