Beschönigend als „Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 28. Januar 1972“ bezeichnet, ging der sogenannte „Radikalenerlass“ in die Geschichte der Bundesrepublik ein. „Jeder Bewerber für den öffentlichen Dienst hat im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften auf seine Verfassungstreue hin überprüft zu werden“, hieß es entsprechend, um zu konkretisieren: „An der Eignung eines Bewerbers für den öffentlichen Dienst bestehen in […] 

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