Die vor Jahren vom Kraftfahrtbundesamt erteilte Freigabe eines Software-Updates für einen bestimmten VW-Dieselmotor war unzulässig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig entschieden. Sollte das Urteil tatsächlich Rechtskraft erlangen, wären womöglich sogar Millionen Dieselfahrer betroffen.

