Zwei Wörter entscheiden darüber, ob das Grundgesetz schützt oder schwächt: „sexuelle Identität“. Die CDU-Landeschefs Kai Wegner, Daniel Günther und Hendrik Wüst wollen den Begriff in Artikel 3 verankern. Doch er ist so unpräzise, dass er mehr Unsicherheit stiftet, als er je Schutz bieten könnte.

Der Beitrag Warum „sexuelle Identität“ nicht ins Grundgesetz gehört erschien zuerst auf Tichys Einblick.

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