Die Tat von Ludwigshafen ist inzwischen in aller Munde: Ein Wahlausschuss hat entschieden, dass der Kandidat der politischen Konkurrenz nicht zur Kommunalwahl antreten darf. Klar ist damit, dass, wer auch immer in Ludwigshafen als Oberbürgermeister auserwählt wird, demokratisch nicht legitimiert ist, weil erstens einem Bürger willkürlich, wie das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße ungewollt bestätigt, das passive Wahlrecht entzogen wurde, und zweitens die Bürger Ludwigshafen an der freien Ausübung ihres grundgesetzverbürgten Wahlrechts gehindert werden. Das darf man vermutlich nur deshalb nicht einen eklatanten Verfassungsbruch nennen, weil ein Verwaltungsgericht den Verfassungsbruch zu Recht erklärte.

Der Beitrag Wenn Sozialdemokraten die Nationale Front des demokratischen Deutschland wiederbeleben erschien zuerst auf Tichys Einblick.

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