Zensur kennt viele Formen: Einem nordrhein-westfälischen Gefängnisinsassen wurde jetzt untersagt, das von ihm abonnierte COMPACT-Magazin zu erhalten. Lediglich einzelne Seiten seien zu verantworten, um die Resozialisierung nicht zu gefährden, entschied das Landgericht Aachen, dessen Begründung für Sprachlosigkeit sorgt. Ist COMPACT zu hart für den Knast? Bilden Sie sich eine eigene Meinung – jetzt mit dem […]
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