Mit der Änderung vom 17. Juli wurde Abschnitt 403 des Strafgesetzbuchs aktualisiert, der die „Gründung, Unterstützung und Förderung einer Bewegung, die auf die Unterdrückung der Menschenrechte und Freiheiten abzielt“, verbietet, einschließlich solcher, die „rassische, ethnische, nationale, religiöse oder klassenbezogene Ressentiments“ fördern. Zu den Strafen gehörte eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren, die in Fällen mit erschwerenden Umständen auf drei bis zehn Jahre erhöht werden konnte. Außerdem wurde die Kommunistische Partei gezwungen, sich von ihrer dunklen Vergangenheit zu distanzieren.

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