Der Staatsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau und der Rechtstheoretiker Prof. Dr. Wolfgang Roth haben zum Auftakt der mündlichen Verhandlung um die Rechtmäßigkeit der COMPACT-Verbotsverfügung in Leipzig ihre Rechtsauffassungen dargelegt. Kläger Jürgen Elsässer glaubt an einen Sieg der Pressefreiheit.

Abbildung des Banners Denkanstoß statt Denkverbot
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