Die AfD-Chefs von Thüringen und Sachsen, Björn Höcke und Jörg Urban, schalten sich mit einem Gutachten in den Rechtsstreit mit dem Verfassungsschutz ein. Staatsrechtler Michael Elicker argumentiert darin, dass Maßnahmen, die die Mandatsausübung eines Abgeordneten beeinträchtigen, untersagt sind. Das gelte auch für Aktivitäten des Verfassungsschutzes.

Abbildung des Banners Meinung ist keine Straftat
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