Der zweite Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe bestätigte das Urteil gegen den Weimarer Familienrichter Christian Dettmar wegen Rechtsbeugung. Wie am Landgericht Erfurt spielte keine Rolle, ob tatsächlich eine Kindeswohlgefährdung vorlag.

Abbildung des Banners Meinung ist keine Straftat
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