Das neue Marinekommando in Rostock bereitet weiterhin Probleme. Erst wurde groß ein NATO-Kommando für die Ostsee vermeldet, aber kaum kamen die entsprechenden Verweise auf die Regelungen des 2+4-Vertrags, der die Stationierung ausländischer Truppen auf dem Gebiet der DDR verbietet, änderte sich die Sprachregelung: Plötzlich sollte das ein deutsches Kommando mit ausländischer Beteiligung sein, und zwei Jahre Dienst auf deutschem Boden durch schwedische oder polnische Offiziere gelten nicht mehr als Stationierung.

Allerdings war es nicht nur die Bundesregierung, die auf den offiziellen russischen Protest in Gestalt einer Einbestellung des deutschen Botschafters in Moskau mit sprachlichen Kapriolen reagierte, es war auch die Presse. Wie der Volkswirtschaftler Norbert Häring in seinem Blog schildert, wurde etwa der Artikel des Magazins Spiegel vom 22. Oktober nachträglich verändert. Ursprünglich hieß es dort:

„Aus Protest gegen die Einweihung des maritimen NATO-Hauptquartiers in Rostock hat die russische Regierung den deutschen Botschafter in Moskau, Alexander Graf Lambsdorff, einbestellt.“

Nach der Änderung steht dort stattdessen zu lesen:

„Aus Protest gegen die Einweihung des neuen Hauptquartiers der deutschen Marine in Rostock hat die russische Regierung den deutschen Botschafter in Moskau, Alexander Graf Lambsdorff, einbestellt.“

Diese Aussage ist schlicht falsch, da sich der russische Protest eben gerade nicht gegen ein „Hauptquartier der deutschen Marine“ richtete. Bei der Anpassung an die neue amtliche Sprachregelung habe der Spiegel „entgegen journalistischen Standards“ den Zeitstempel beibehalten, aber gleichzeitig die Internetadresse des Artikels geändert, um einen Vergleich der neuen mit der alten Version zu erschweren.

Der NDR, auch darauf weist Häring hin, hatte auf die russische Kritik mit einer Darstellung reagiert, in der Experten behaupten, das Verbot der Stationierung ausländischer Streitkräfte in Ostdeutschland sei „nach 30 Jahren nicht mehr bindend“. Das Verbot ausländischer Truppen gelte nur bis zum Jahr 1994. Tatsächlich sehen weder der Text des 2+4-Vertrages noch der des Einigungsvertrages eine derartige Zeitbegrenzung vor.

All das legt nahe, dass das Verteidigungsministerium und die Bundesregierung wohl erst nachträglich bemerkt haben, dass sie sich auf rechtlich unsicherem Grund bewegten, und dann beträchtlichen Druck ausübten, um ihre neuen Formulierungen überall nicht nur durchzusetzen, sondern die alten Aussagen tatsächlich löschen zu lassen. Wobei Häring in seinem Bericht das deutlichste Beispiel nicht einmal anführt: Auch die ursprüngliche Pressemitteilung der NATO wurde gelöscht. Einzig die Presseerklärung des Verteidigungsministeriums selbst, die die Einweihung ankündigte, ist immer noch erhalten. Hier ist klar die Rede von einem „Hauptquartier für die NATO“.

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