Dass die Raserin in der Schweiz lediglich sechs Monate weniger in der Gefängniszelle absitzen muss als ein syrischer Kinder-Vergewaltiger in Wien, könnte eine gewisse Schwäche in den europäischen Justizsystemen zeigen. Hier die beiden Fälle, die zu vier und viereinhalb Jahre Haft führten:

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