Keine zwei Wochen, nachdem das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Abschiebungen alleinstehender, gesunder und arbeitsfähiger Migranten in den Drittstaat Griechenland als zulässig eingestuft hatte, stellte das Hamburger Sozialgericht den Wahnsinn in der deutschen Asyljustiz wieder her. In gleich drei Fällen hob es Leistungsausschlüsse für Migranten vorläufig auf. Die Antragsteller haben damit bis auf Weiteres wieder Anspruch […]