In Paragraph 129 des deutschen Strafgesetzbuches heißt es über die Bildung einer kriminellen Vereinigung als Straftatbestand: “Wer… eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind. Mit Freiheitsstrafe bis zu drei […] 

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