Die zehnte Große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart hat den Befangenheitsantrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen die Vorsitzende Richterin sowie zwei weitere Richter der Kammer am Donnerstag als unbegründet zurückgewiesen.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte den Befangenheitsantrag unter anderem damit begründet, dass die Kammer durch das Verlesen eines Vermerks aus einem Rechtsgespräch während der Hauptverhandlung am 17. März eine vorgefestigte Meinung zum Verfahren gegen Michael Ballweg öffentlich gemacht habe. Zudem wurde kritisiert, dass Inhalte des Verfahrensgesprächs über die Pressestelle des Landgerichts kommuniziert worden waren.

Das Gericht stellte in seinem Beschluss fest, dass die Kammer lediglich ihrer gesetzlichen Informationspflicht nachgekommen sei. Es habe sich ausdrücklich um eine vorläufige und keineswegs endgültige Rechtsauffassung gehandelt. Weiterhin wurde unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts betont, dass die Verfahrensöffentlichkeit ein fundamentales rechtsstaatliches Prinzip darstellt. Dieser gesetzlichen Verpflichtung habe die Kammer durch die Offenlegung der Gesprächsinhalte Rechnung getragen.

Reaktionen der Verteidigung

Rechtsanwalt Ralf Ludwig äußerte sich zum Beschluss: „Die Zurückweisung des Befangenheitsantrags bestätigt erneut, dass das Gericht in diesem Fall den Grundsätzen der Transparenz und der Rechtsstaatlichkeit folgt. Die Staatsanwaltschaft muss akzeptieren, dass eine offene und kritische Diskussion über den Sachstand kein Zeichen von Voreingenommenheit ist, sondern Teil eines fairen Verfahrens. Ganz im Gegenteil zeigt sich hier die Voreingenommenheit einer Staatsanwaltschaft, die ihrem gesetzlichen Auftrag zu wider offensichtlich mit ausschließlichem Belastungseifer agiert. Dieses Verhalten einer dem Recht und Gesetz verpflichteten Behörde ist freundlich ausgedrückt grenzwertig.“

Rechtsanwalt Gregor Samimi ergänzte: „Das Gericht hat mit dieser Entscheidung klargestellt, dass es nicht bereit ist, sich durch unbegründete Befangenheitsanträge unter Druck setzen zu lassen. Diese Entscheidung stärkt das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz und unterstreicht die Bedeutung der richterlichen Neutralität.“

Fortsetzung der Hauptverhandlung – Presse ausdrücklich eingeladen

Die Hauptverhandlung gegen Michael Ballweg wird am heutigen Dienstag um 9 Uhr fortgesetzt. Nationale und internationale Pressevertreter sind ausdrücklich eingeladen, an diesem Verfahren teilzunehmen und ihre Kontrollfunktion gegenüber der Staatsanwaltschaft wahrzunehmen. Der Europäische Gerichtshof hat bereits 2019 klargestellt, dass die deutschen Staatsanwaltschaften den Anforderungen an eine unabhängige Justizbehörde nicht entsprechen. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart scheint ein weiterer Beweis für diese Feststellung zu sein.

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