Nicht jedes Urteil, nicht jeder Beschluss des Bundesverfassungsgerichts fand im 20. Jahrhundert breite Zustimmung, aber dennoch existierte ein grundsätzliches, ein gerechtfertigtes und ein beruhigendes Vertrauen in die Rechtsprechung in der Bundesrepublik. Folglich kümmerte man sich auch nicht sonderlich um die Zusammensetzung von Deutschlands höchsten Gerichten, vor allem nicht des Verfassungsgerichtes. Verfassungsrichter waren übrigens Leute wie Ernst-Wolfgang Böckenförde, den heute weder die Grünen noch die SPD, auf deren Vorschlag er übrigens damals Verfassungsrichter wurde, heute wählen würden.

Der Beitrag Kehrt das Zeitalter politischer Prozesse zurück? erschien zuerst auf Tichys Einblick.

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