Das EU-Parlament hat heute die Immunität des AfD-Außenpolitikers Petr Bystron aufgehoben, weil dieser im Jahr 2022 ein Foto von Angela Merkel auf Twitter geteilt hatte. Der Grund ist bizarr: weil Merkel darauf mit dem Arm winkt, soll es ein Hitler-Gruß sein – aber nur, wenn Bystron es teilt.
Staatsanwaltschaft: Winken kein Hitlergruß
Die Farce hat eine Vorgeschichte: Bystron winkte nämlich während einer Corona-Veranstaltung im Jahr 2022 in die Menge. Die Staatsanwaltschat ermittelte sofort: „Hitlergruß!“ Daraufhin zeigten hunderte AfD-Fans Angela Merkel an, die beim ähnlichen Winken fotografiert wurde. Doch die Staatsanwaltschaft beschied jedes Mal: „kein Hitlergruß, keine Ermittlung!“
Bystron verteidigte sich exakt mit diesem Bild von Merkel vor Gericht – mit Erfolg. Nicht jedes Winken ist ein Hitlergruß, auch wenn dabei der rechte Arm kurz in die Höhe geht, urteilten die Richter. „Prima!“, dachte Bystron, dann kann man das Bild von Merkel ja gefahrlos verwenden.
Bystron-Meme: Merkel-Winken plötzlich verfassungsfeindlich
Weit gefehlt! Denn nun ist es für die Staatsanwaltschaft plötzlich doch ein Hitlergruß: Anklage gegen Bystron wegen Verbreitung verfassungswidriger Symbole! Seltsam? Mehr als das, denn die Anklage kam erst ein Jahr nach der Veröffentlichung des Bildes auf X. Der angebliche Verstoß gegen §86 StGB fiel der Staatsanwaltschaft erst im aufkommendem EU-Wahlkampf auf, bei dem Bystron gemeinsam mit dem Spitzenkandidaten Krah die AfD-Liste anführte. Was für ein Zufall!
Trump: Schluss mit politischer Justiz
Absurd? Die BRD-„Lawfare“ macht es möglich. Bystron winkt – Hitlergruß. Merkel winkt – kein Hitlergruß. Bystron veröffentlicht ein Foto von Merkel – Hitlergruß!!! Besser kann man den politischen Missbrauch der Justiz gegen die Opposition in Deutschland nicht dokumentieren. Gut, dass Donald Trump mit solchen Praktiken gerade in den USA gerade Schluss macht. Hoffentlich schwappt diese Welle bald nach Deutschland über. Es ist dringend nötig.
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