Das Landgericht Freiburg will offenbar diese lügenhafte und maximal rufschädigende Diffamierung des für seine jüdischen Autoren bekannten Verlages durch eine Soros-nahe Internet-Plattform durchwinken.
Am Dienstag, den 23. September 2025, fand vor dem Landgericht Freiburg im Breisgau die mündliche Verhandlung über die Unterlassungsklage des Ahriman-Verlags gegen die Soros-nahe Kölner Webseite „perspektive“ statt.
Ausgerechnet dieser Freiburger Verlag, der seit Jahrzehnten für seine vielen jüdischen Autoren – darunter berühmte jüdische Widerstandskämpfer wie Bernard Goldstein oder Leopold Trepper – und seine Schriften zur Aufklärung über den Holocaust und andere gegen die Juden gerichtete Verbrechen bekannt ist, muß sich in dem Prozeß gegen den von „perspektive“ verbreiteten wahrheitswidrigen und aufs äußerste ehrverletzenden Schmutzanwurf wehren, er veröffentliche „regelmäßig antisemitische Bücher“.
Ein Paukenschlag zum Auftakt
Schon geraume Zeit vor Verhandlungsbeginn um 13.30 Uhr hatten sich etliche Interessierte als Zuhörer vor dem angegebenen Gerichtssaal eingefunden, aber wenige Minuten vorher erschien plötzlich ein Justizbediensteter und erklärte dem verdutzten Publikum, die Verhandlung sei in ein anderes Gebäude verlegt worden. So mußten alle Besucher eilig quer über die Straße zum neuen Saal laufen, in dem sie zu ihrer Überraschung die erste Sitzreihe des Zuschauerraumes bereits durch eine Handvoll jüngerer „perspektive“-Anhänger besetzt vorfanden, die den hastig eintreffenden
Besuchern belustigt bis hämisch entgegenblickten. Zufall oder Zusammenspiel?
Der Verlauf der Verhandlung …
… drängte dann mehr und mehr den Eindruck auf, daß das Urteil in Wirklichkeit längst feststand. Man konnte sich in der Sitzung, an deren Ende die Kammer die Verkündung des Urteils für den 10. Oktober 2025 ankündigte, schon sehr bald nicht mehr des Gefühls erwehren, daß das Urteil bereits „in der Schublade lag“, in anderen Worten, daß sich die drei Berufsrichter schon vor der Verhandlung auf eine Klage- abweisung verständigt hatten und den für einen deutschen Verlag existenzbedrohen- den Rufmord, er veröffentliche „regelmäßig antisemitische Bücher“, am 10. Oktober als angebliche „geschützte Meinungsäußerung“ freigeben werden. (Laut Insidern soll es bei deutschen Gerichten, selbst in unpolitischen Verfahren, gang und gäbe sein, das Urteil fix und fertig bereits vor der Verhandlung zu schreiben, womit diese als eine Art „Rechtsstaatstheater“ in vielen Fällen auf den Prozeßausgang keinerlei Einfluß mehr hat.)
Ein abgekartetes Spiel?
Dieser beklemmende Eindruck rührte daher, daß das Gericht auf die einzig relevante Sachfrage – gibt es antisemitische Aussagen in Ahriman-Büchern oder nicht? – überhaupt nicht einging, sondern sie gerade systematisch zu meiden schien und statt dessen die ganze, etwas mehr als eine Stunde währende Verhandlung mit einer für alle Zuhörer gänzlich unverständlichen Wortklauberei über abstrakte juristische Kategorien wie „Tatsachenbehauptung“, „Meinungsäußerung“ oder „Schmähkritik“ zubrachte. Die sich jovial und neutral gebende Vorsitzende führte im Stile dieser
juristischen Rabulistik die gesamte Verhandlung allein, ihre beiden Beisitzer saßen stumm und teilnahmslos daneben, der „perspektive“-Anwalt griff dieses abstrakte juristische Geplänkel mit süffisantem Dauergrinsen sichtlich gerne auf, der Ahriman- Anwalt blieb durch dieses Pingpong zwischen Vorsitzender und Beklagtenanwalt am Vordringen zum Sachkern gehindert, die Gesichter der Zuhörer, die vergeblich auf Sacherörterung statt Spitzfindigkeiten warteten und nichts vom verworrenen Hin und Her juristischer Formeln verstanden, wurden immer länger, und die jungen
„perspektive“-Anhänger in der ersten Reihe (die gut auf jede „Antifa“-Demonstration gepaßt hätten) verfolgten mit wachsender Genugtuung, wie die Vorsitzende jede Erörterung des Kerns der Sache – die Wahrheitswidrigkeit und Bedrohlichkeit desdem Ahriman-Verlag angehefteten „Antisemitismus“-Etiketts – beharrlich umschiffte.
Ahriman stellt den Sachverhalt klar
Erst gegen Ende der Sitzung wurde diese Theateratmosphäre einer seltsamen „Nicht- Verhandlung“ für einen Moment durchbrochen, als schließlich eine Vertreterin des Ahriman-Verlags selbst das Wort ergreifen konnte und in präzisen Sätzen erstmals den existenziell bedeutsamen und bedrohlichen Kern des ganzen Verfahrens benannte:
Nach der treffenden Definition des Oberlandesgerichts Karlsruhe, so führte sie aus, sei ein Antisemit „jemand, der etwas gegen Juden hat, nur weil sie Juden sind“. Aber natürlich bedeute dies nicht, daß man die Handlungen eines Menschen deshalb nicht negativ beurteilen dürfe, weil er Jude sei.
Selbstverständlich dürfe man vielmehr einen Juden ebenso wie jeden anderen Menschen für seine Handlungen kritisieren, so wie Ahriman-Autoren es gegenüber Soros, Rockefeller und Gates angesichts ihrer Handlungen als Führer des US-Gigakapitals, von den Autoren deshalb auch als „Soros/Rockefeller/Gates-Bande“ bezeichnet, getan hätten – wobei Rockefeller und Gates nicht einmal jüdischen Glaubens seien. Wenn das „Antisemitismus“ sein solle, so wäre Kritik am französischen Präsidenten Macron mit Kritik am französischen Volk gleichzusetzen, Kritik an Merz mit Kritik am deutschen Volk. Statt dieser Art seltsamer „Logik“, fügte die Verlagsvertreterin an die Adresse des „perspektive“- Anwalts hinzu, hätte dieser lieber einmal etwas in den Ahriman-Publikationen lesen sollen, in denen sich keine einzige antisemitische Aussage finde, aber zahllose gegenteilige.
Nach diesem unerwarteten Wortbeitrag erstarb das Dauergrinsen in den Gesichtszügen des Kölner Beklagtenanwalts, und auch die Vorsitzende verstummte plötzlich ebenso wie ihre Beisitzer. Aber sie fing sich rasch und verlegte sich wieder auf Belehrungen wie „Auch falsche Meinungen dürfen geäußert werden“ (aber sind Lügen etwa Meinungen?) oder: „Beide Parteien halten den Prozeß fälschlich für ein Grundsatzverfahren, aber es geht hier nur um einen Einzelfall“ – ein logikwidriger Gemeinplatz, ergeht doch selbst ein Todesurteil „nur“ in einem Einzelfall, kann aber trotzdem ein Grundsatzurteil sein, und für das Leben eines einzelnen Menschen wirkt es in jedem Fall so tödlich wie das wahrheitswidrig angeklebte „Antisemitismus“- Etikett für Ruf und Geschäftstätigkeit eines heutigen deutschen Verlages.
Freie Bahn für die Verleumder?
Hätte sich das Gericht nicht bereits vor der Verhandlung zur Klageabweisung entschlossen, so hätte es den „perspektive“-Anwalt mit Nachfragen zu seinen aberwitzigen, von der Soros-finanzierten Amadeu-Antonio-Stiftung abgekupferten Konstrukten „antisemitischer Geheimzeichen“ („Chiffren“, die in ihrer Abstrusität an den Hexenwahn erinnern) konfrontiert und ihn um seine Stellungnahme zu wenigstens einigen der zahlreichen konkreten Widersprüche zwischen seinen Behauptungen und dem Vorbringen des Ahriman-Verlages gebeten. Aber das geschah kein einziges Mal, die Vorsitzende ersparte dem „perspektive“-Anwalt jedes „Nachbohren“ in seine delirierenden „Antisemitismus“-Konstrukte oder seine bösartige Stimmungsmache (wie z.B. angebliche „Verbindungen Ahrimans zu rechten Verlagen“, wo es um Buchinhalte geht). Das aber kann kaum anderes bedeuten als:
Das Gericht will auf diese Konstrukte sein Urteil stützen und wollte sie darum nicht schon in der Verhandlung durch Sacherörterung erschüttert sehen.
Ungewöhnliche Verfahrensverzögerung
Hinzuzufügen bleibt, daß das Gericht diese Verhandlung erst vierzehn Monate nach Klageerhebung anberaumte, eine in Pressesachen völlig ungewöhnliche Verfahrensverzögerung. Dazu paßte es, daß die Vorsitzende am Ende der Sitzung als Tag derUrteilsverkündung bekanntgab: den „10. Oktober 2026“ – um ihren bezeichnenden Versprecher rasch zu korrigieren.
Wir werden über den Prozeß weiter berichten.
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