Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig hat die einmonatige Maskenpflicht für schleswig-holsteinische Grundschulkinder ab November 2020 als formal unwirksam erklärt. Inhaltlich hatten die Richter aber nichts daran auszusetzen: Das Kultusministerium habe nur seinen „Einschätzungsspielraum“ genutzt.