Doppelte Standards – Die Europäische Union gibt sich empört: In Georgien würden Journalisten inhaftiert. Als Beispiel soll Mzia Amaglobeli herhalten.
Doch die Geschichte hat gleich zwei Fehler: Die Frau wurde wegen eines Angriffs auf einen Polizisten festgenommen. Währenddessen kommen in der EU-Journalisten ins Gefängnis – wegen ihrer Arbeit. Medienverbote drohen.
Gefängnis für Journalisten – mitten in Europa
Der EU-Abgeordnete Petr Bystron (AfD) brachte es im EU-Parlament auf den Punkt:
Wenn Ihnen wirklich Redefreiheit und unabhängige Journalisten am Herzen liegen – dann schauen Sie erstmal in die EU!
Denn in Europa landen echte Journalisten im Gefängnis. Der Chefredakteur des Deutschland Kuriers David Bendels wurde in Deutschland zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt – wegen einer satirischen Fotomontage mit Nancy Faeser. Die Grafiker montierten der ehemaligen Innenministerin ein Schild mit der Aufschrift in diebHände: „Ich hasse Meinungsfreiheit“. Kein Aufruf zur Gewalt, keine Beleidigung – nur Satire.
Auch Schlomo Finkelstein, ein regierungskritischer YouTuber, saß neun Monate in Haft – einzig, weil er das politische Klima öffentlich kritisierte und sich für Meinungsfreiheit einsetzte. Und Tommy Robinson, britischer Aktivist und Journalist, wurde mehrfach inhaftiert – zuletzt, weil er sich weigerte, seinen investigativen Film Silenced zurückzuziehen.
In Georgien wird ein Pflasterstein zum Symbol der Pressefreiheit – in Europa reicht ein Tweet oder ein Video für die Strafverfolgung.
Compact-Urteil: Verbot aufgehoben – Angriff bleibt
Ein besonders bezeichnender Fall: das Verbot des oppositionellen Compact-Magazins durch das Bundesinnenministerium im Jahr 2024. Es war ein Angriff auf die Pressefreiheit mit politischen Mitteln. Am 24. Juni 2025 hob das Bundesverwaltungsgericht Leipzig dieses Verbot auf. Die Richter erklärten, dass das Vorgehen gegen das Magazin nicht mit den Grundrechten auf Meinungs- und Pressefreiheit vereinbar sei.
Petr Bystron, der sich seit Jahren für Medienfreiheit einsetzt, kommentierte das Urteil mit klaren Worten:
„Die Freude über das Urteil zeigt, wie weit die Rechtsbeugungen bei der Unterdrückung der Opposition inzwischen zur Normalität geworden sind.“
Der Versuch der damaligen Innenministerin Nancy Faeser, eine unliebsame Publikation mit staatlicher Gewalt zum Schweigen zu bringen, ist gescheitert – der Schaden für das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit aber bleibe.
„Faeser und ihre Helfershelfer gehören wegen Amtsmissbrauchs und Delegitimierung des Staates zur Verantwortung gezogen.“
„Digitale Brandstiftung“: 170 Hausdurchsuchungen in einer Woche
Und Bystron behält recht. Nur einen Tag später kommt es in Deutschland zu beispiellosen Maßnahmen gegen Meinungsfreiheit im digitalen Raum. Am Mittwoch fanden 170 Hausdurchsuchungen statt – offiziell wegen sogenannter „digitaler Brandstiftung“, gemeint sind regimekritische Äußerungen im Internet.
In der US-Dokumentation „60 Minutes“ gaben deutsche Beamte offen zu, dass der Geräteverlust als „Strafe“ gedacht sei – begleitet von höhnischem Gelächter. Ohne Anklage, ohne Urteil – aber mit voller Härte des Staates. Ein Fall für die EU könnte man meinen. Wenn sie es mit der Meinungs- und Pressefreiheit nur ehrlich meinte.
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