Immer mehr deutsche Städte erlassen Einschränkungen gegen das Betteln im öffentlichen Raum – von Platzverweisen bis hin zu hohen Bußgeldern. In Hamburg zieht nun eine Klage gegen das Bettelverbot im Nahverkehr vor Gericht. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte sieht darin einen Verstoß gegen Grundrechte.

Abbildung des Banners Meinung ist keine Straftat
Nach oben scrollen