Die Bundesregierung will Geflohenen aus Syrien eine befristete Rückkehr in ihr Heimatland erlauben, ohne dass sie ihren Schutzstatus in Deutschland verlieren. Solche Besuche sollten erlaubt werden, wenn sie der „Vorbereitung einer dauerhaften Rückkehr“ dienten. Doch die Ausnahmeregelung stößt auf Kritik.