Das Sozialgericht Hamburg stoppt Leistungskürzungen für ausreisepflichtige Asylbewerber. Die Regelung sei rechtswidrig, da Rückführungen oft faktisch nicht möglich sind.
Dieser Beitrag Asylpolitik Gericht: Asylbewerbern dürfen Leistungen nicht gestrichen werden wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.