Am Mittwochvormittag, 1. Oktober, beginnt am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein womöglich richtungsweisender Rechtsstreit. Es geht um die Grundsatzfrage, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seinen Programmen wirklich für „Vielfaltssicherung“ sorgt. Vom Urteil könnte der Bestand der Beitragspflicht abhängen.

Abbildung des Banners Meinung ist keine Straftat
Nach oben scrollen