Die deutsche Regierung genehmigte bekanntlich diverse Waffenlieferungen nach Israel. Eben genau das aber sei Beihilfe zu Völkermord und Kriegsverbrechen, so eine Anzeige an die Bundesanwaltschaft.

Anzeige gegen Politiker

Eine Gruppe von Berliner An­wäl­ten hat nunmehr sieben aktuelle wie ehemalige Mitglieder der Bundesregierung sowie vier Un­ter­neh­mens­ver­tre­te­r im Zusammenhang mit Waffenlieferungen an Israel angezeigt, wie auch die taz berichtet hatte.

Diese sollen unter anderem Beihilfe zum Völkermord geleistet haben. Die Anwälte agieren im Namen von palästinensischen Mandanten, die nahe Angehörige in Gaza verloren hatten.

Die Strafanzeige ist an Generalbundesanwalt Jens Rommel gerichtet, da die Bundesanwaltschaft für Verbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch zuständig ist. Der Strafantrag umfasst 110 Seiten.

Angezeigt wurden nachstehend aus Zeiten der Ampel-Regierung Ex-Kanzler Olaf Scholz (SPD), Ex-Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Ex-Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne). Aus der aktuellen schwarz-roten Bundesregierung werden Kanzler Friedrich Merz (CDU), Außenminister Johann Wadephul (CDU) und Wirtschaftsministerin Katharina Reiche (CDU) genannt. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) gehörte ja bekanntlich beiden Kabinetten an und darf sich auch zur „erlesenen“ Riege zählen.

Den Po­li­ti­ke­rn wird vorgeworfen, als Mitglieder des Bundessicherheitsrats für die Entscheidung über deutsche Rüstungsexporte zuständig gewesen zu waren oder sind. Deutschland habe vom 7. Oktober 2023 (dem Tag des Hamas-Angriffs auf Israel) bis Mai 2025 die Ausfuhr von Rüstungsgütern im Wert von rund 485 Millionen Euro genehmigt. Mehr als ein Drittel aller israelischen Rüstungsimporte in dieser Zeit sei somit aus Deutschland gekommen. Die neue Bundesregierung habe im ersten Monat ihrer Amtszeit bis zum 10. Juni weitere Rüstungslieferungen im Wert von knapp vier Millionen Euro genehmigt.

„Prominente“ Unternehmensvertreter unter den Beklagten

Die vier Un­ter­neh­mens­ver­tre­te­r der Unternehmen Renk Group AG, Rolls Royce Solutions GmbH und Dynamit Nobel Defence GmbH, zählen ebenfalls zu den Beklagten. Renk liefere Getriebe für die Merkava Panzer, die laut Strafanzeige in Gaza eingesetzt werden. Rolls Royce statte die Panzer und weitere Militärfahrzeuge, die in Gaza eingesetzt werden, mit Motoren aus. Dynamit Nobel sei für die Lieferung von Panzerabwehrwaffen verantwortlich, die in Gaza gegen bewohnte Gebäude eingesetzt wurden.

Die Anwälte sehen im Export dieser Waffen und deren Genehmigung eine Beihilfe der Po­li­ti­ke­r wie auch der Ma­na­ge­r zu „Verbrechen“ der israelischen Regierung wie der israelischen Armee in Gaza. Konkret geht es um Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, was ausführlich ausgeführt wird. Der aktuelle Bericht einer UN-Untersuchungskommission, die feststellte, dass Israel in Gaza Völkermord begeht, wird dabei freilich erwähnt. Es komme darauf allerdings nicht entscheidend an, da neben dem umstrittenen Vorwurf Völkermord in der Anzeige auch andere Verbrechen genannt werden.

Die Lieferung der Waffen aus Deutschland soll laut Strafanzeige in doppelter Weise Beihilfe zu diesen Taten darstellen. Zum einen seien damit „Tatmittel“ zur Verfügung gestellt worden. Zum anderen zählen Waffenlieferungen auch als „psychische Beihilfe“. Die An­wäl­te berufen sich hier auf Entscheidungen der Internationalen Strafgerichte für Ruanda und Sierra Leone.

Anzeigen bis dato erfolglos

Die An­wäl­te beziehen sich ebenfalls auf eine Äußerung von Kanzler Merz vom 8. August. Die „Freilassung der Geiseln und zielstrebige Verhandlungen über einen Waffenstillstand“ hätten ihm zu Folge für die Bundesregierung höchste Priorität. „Das in der vergangenen Nacht vom israelischen Sicherheitskabinett beschlossene, noch härtere militärische Vorgehen der israelischen Armee im Gazastreifen lässt aus Sicht der Bundesregierung immer weniger erkennen, wie diese Ziele erreicht werden sollen. Unter diesen Umständen genehmigt die Bundesregierung bis auf Weiteres keine Ausfuhren von Rüstungsgütern, die im Gazastreifen zum Einsatz kommen können.“

Daraus ergebe sich eindeutig, so die Anwälte, dass bisher eben auch Ausfuhren zum Einsatz in Gaza genehmigt wurden.

Es ist allerdings kein Novum, dass im Zusammenhang mit dem Gaza-Krieg immer wieder Strafanzeigenbei der Bundesanwaltschaft eingebracht werden. Diese würden dort zwar gründlich geprüft, solange sie fundiert begründet seien, heißt es. Soweit ersichtlich haben solche Strafanzeigen aber bis dato noch nie dazu geführt, dass Ermittlungen gegen Mitglieder der Bundesregierung aufgenommen worden wären.



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