Nun folgt auch die Slowakei dem ungarischen Vorbild: Sie slowakische Verfassung definiert eine Mutter als biologische Frau und den Vater als einen Mann – wie u.a. „The sun“ berichtete. Somit hat das slowakische Parlament gestern am Freitag zum zweiten Mal die Verfassungsänderung der Partei von Ministerpräsident Robert Fico gebilligt. Das Grundgesetz besagt nun u.a.:
- In der Slowakei wird nur das männliche und das weibliche Geschlecht anerkannt.
- Männer und Frauen haben Anspruch auf gleichen Lohn.
- Allerlei Adoptionsbedingungen werden eingeschränkt.
- Verbot von Leihmutterschaft.
3/5-Mehrheit
Zur Änderung des Grundgesetzes ist in der Slowakei eine Dreifünftelmehrheit erforderlich. Dies wurde von der 150-köpfigen Legislative im Parlament in Bratislava mit 90 Ja- und 7 Nein-Stimmen angenommen, 99 Mitglieder waren laut „MIT“ bei der Abstimmung anwesend waren.
Bemerkenswert war außerdem: Dass neben Vertretern der Fico-Regierungskoalition „Smer-Hlas-SNS“ sich auch Vertreter der „Christlich-Demokratischen Bewegung“ (KDH) und der „Slovensko-Bewegung“ von Igor Matovič für die Verfassungsänderung aussprachen.
Der sozialistische Ministerpräsident Fico dankte den Abgeordneten für deren Unterstützung, diese einen historischen Schritt bezeichnend. Danach bekräftigte er:
„Liberalismus und Progressivismus Europa zerstören.„
Weitreichende Folgen: Nationale Souveränität Vorrang vor Supta-Nationalität
Nun wird in der Slowakei nur das männliche und das weibliche Geschlecht anerkennt, eine Geschlechtsumwandlung darf nur in sehr begründeten Fällen erfolgen. Zudem wird die Leihmutterschaft verboten, und das Kind hat das Recht, seine Eltern zu kennen. Die Slowakei schreibt aber auch die Gleichstellung von Männern und Frauen in Bezug auf die Entlohnung für geleistete Arbeit vor, was aber gerade in den westlichen liberalen Staaten bis dato immer noch nicht erreicht.
Auch betreffend des Sexualkundeunterrichts sind Lehrpläne vorgeschrieben, welche mit den Grundprinzipien der Verfassung im Einklang stehen, abweichende Aussagen dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Eltern getroffen werden.
Diese Verfassungsänderung werde nun die Souveränität der Slowakei in kulturellen und ethischen Fragen festigen, den Schutz traditioneller Werte stärken und sei auch der Schlüssel zur Rechtsstabilität. Somit aber haben nun aber weder EU-Rechtsnormen noch andere völkerrechtliche Verträge Vorrang vor dem slowakischen Grundgesetz, falls sie den in o.g. Grundprinzipien widersprechen.
Das bisherige slowakische Grundgesetz von Herbst 1992 als die 22. Novelle ist nun abgeändert und kann mit nach Zustimmung des Staatsoberhaupts am 1. November in Kraft treten.
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