Der freiheitlich-demokratische Rechtsstaat steht und fällt mit dem Vertrauen des „Demos“, also des Volkes, in ihn: Dieses Vertrauen rechtfertigt sich aber nur, wenn die Gewaltungteilung funktioniert und wenn die drei „Gewalten“ Legislativve, Exekutive und Judikative neutral, unabhängig und zum Wohl des Volkes operieren.
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